Schadenersatz bei nicht lizensierter Kartennutzung: Im voliegenden Fall hat das Amtsgericht München entschieden (Az.:161 C 15642/09), dass durch das Hinterlegen eines Kartenausschnitts auf einem Server das ausschließliche Nutzungsrecht des Rechteinhabers verletzt wird. Daran ändert auch das Löschen des Links zum Kartenausschnitt auf der Website nichts, da die Karte auch über andere Wege – z.B. via Suchmaschine – weiterhin abgerufen werden kann.